Bava Batra 352

Kapitel 352

א ערב דבית דין הוא דלא בעי קנין הא בעלמא בעי קנין
1 nur bei einem vom Gerichte gestellten Bürgen sei keine Zueignung erforderlich, sonst aber sei eine Zueignung erforderlich.
ב והלכתא ערב בשעת מתן מעות לא בעי קנין אחר מתן מעות בעי קנין ערב דבית דין לא בעי קנין דבההיא הנאה דמהימן ליה גמר ומשעבד ליה:
2 Die Halakha ist: bürgt er beim Geldgeben, so ist keine Zueignung erforderlich, wenn aber nach dem Geldgeben, so ist eine Zueignung erforderlich; bei einem vom Gerichte gestellten Bürgen ist keine Zueignung erforderlich, denn für die Annehmlichkeit, daß man ihm Vertrauen schenkt, verpflichtet er sich.
ג <br><br><big><strong>הדרן עלך גט פשוט וסליקא לה מסכת בבא בתרא</strong></big><br><br>
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